Wir beraten unsere Mandanten unter rechtlichen wie wirtschaftlichen Gesichtspunkten in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Unsere Beratung beginnt bereits vor der Hinterlegung einer Schutzrechtsanmeldung. Im Gespräch klären wir die strategischen und wirtschaftlichen Ziele und beraten umfassend über die Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes und der Rechtsverfolgung.
Zur Anmeldung eines nationalen oder internationalen Schutzrechts arbeiten wir alle einzureichenden Unterlagen aus und reichen diese beim zuständigen Amt ein. Nach der Einreichung erledigen wir sämtliche Korrespondenz mit den Ämtern, die Überwachung aller Fristen, insbesondere die Überwachung von Zahlungsfristen der Aufrechterhaltungsgebühren und sorgen für deren Zahlung. Bei Auslandsanmeldungen arbeiten wir mit Kollegen vor Ort zusammen.
Wir vertreten in Beschwerde-, Einspruchs- und Verletzungsverfahren vor nationalen Gerichten oder dem Europäischen Patentamt und beraten in allen Vertragsangelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und des Arbeitnehmererfinderrechts, arbeiten beispielsweise Vertragsentwürfe aus, prüfen Verträge oder beraten im Hinblick auf Erfindervergütung.